Allgemeine Servicebedingungen

Präambel

Der Auftragnehmer erbringt im Auftrag des Auftraggebers selbstständige Leistungen im Bereich des IT-Supports. Basis sind  das Angebot sowie diese Allgemeinen Servicebedingungen. Ziel der Zusammenarbeit ist der partnerschaftliche Umgang in fairer und korrekter Geschäftsbeziehung. 

§1 VERTRAGSBESTANDSTEILE

  1. Der Auftragnehmer (studit GmbH) verpflichtet sich, die im Angebot aufgelisteten Leistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung des aktuellen Stand der Technik auszuführen. Zusätzliche Leistungen, die wesentlich von den im Angebot beschriebenen Leistungen abweichen und welche schriftlich durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte zwischen den Parteien zu vereinbarende Vergütung ausgeführt. 
  2. Alle erforderlichen Freigaben für Lieferungen und Leistungen des Vertrages betreffend erfolgen von Seiten des Auftraggebers. 

§2 VERTRAGSBESTANDSTEILE

Als Vertragsbestandteile gelten: 

  • das Angebot des Auftragnehmers 
  • im Übrigen die Bestimmungen des BGB (§611, §620 ff, §280 ff) 
  • Allgemeine Servicebedingungen 

§3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Projektbedingte Reisekosten: Der Auftragnehmer kann projektbedingte Reisekosten nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform fakturieren. 
  2. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und die Abrechnung erfolgt monatlich, jeweils zum Monatsende, unter Ausweisung der bezogenen Kostenstellen sowie entsprechenden Servicenachweisen. Der Auftraggeber hat den Servicenachweis innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang beim Auftraggeber zu prüfen. Hat der Auftraggeber den Servicenachweis nicht innerhalb der Frist von 5 Werktagen abgelehnt, so gilt dieser automatisch als akzeptiert.  Die Zahlung ist nach korrekter und vollständiger Rechnungslegung innerhalb von 30 Tagen fällig. 

§4 WEISUNGSFREIHEIT

Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung, vorbehaltlich §1 (5) dieses Vertrags und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers. 

§5 AUFTRAGSERFÜLLUNG

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. 

§6 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Die Vertragsdauer und der Umfang sind im Angebot festgelegt. Dieser Vertrag ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§7 ÜBERNAHMEKLAUSEL

Im Falle, dass der Auftraggeber eine:n vom Auftragnehmer, beim Auftraggeber, eingesetzte:n Mitarbeiter:in in eine Festanstellung übernimmt, wird nach Vertragsunterschrift mit dem/r Mitarbeiter:in eine pauschale Übernahmegebühr in Höhe von 17.000, – Euro fällig.  

§8 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ

Die Vertragspartner sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die ihnen im Zusammenhang mit den einzelnen Aufträgen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Der Auftragnehmer sichert zu, die mit der Datenverarbeitung betrauten Personen auf die Verschwiegenheit verpflichtet zu haben und die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu treffen. 

§9 SCHUTZRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an allen von dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erbrachten und individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen, einschließlich aller Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. 

  1. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist unwiderruflich zeitlich, örtlich und nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise unbeschränkt. 
  2. Sie schließt das Recht zur Änderung, Vervielfältigung und zur Übertragung an Dritte ein. 

§10 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.  
  2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von §305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.  
  3. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrag unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 
  4. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB. 

§11 ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND

Die Parteien vereinbaren die Stadt Münster als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.